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Pflanzenschutz Sonderkulturen

Notfallzulassungen nach Artikel 53

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für Exirel (Wirkstoff: Cyantraniliprole) eine Zulassung gegen die Kirschessigfliege in Weinreben (Tafel- und Keltertraube) vom 26. Juli bis 22. November 2019 für 120 Tage erteilt.

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Schröer
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Das Mittel kann gegen die Fliegen nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf ab Beginn der Reife bis zum Weichwerden der Beeren (BBCH 81 bis 85) mit 900 ml/ha in maximal 500 bis 1.200 l Wasser/ha gespritzt oder gesprüht werden (maximal eine Behandlung). Die Wartezeit beträgt 10 Tage.

Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 10 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gelten reduzierte Abstände von 5 Metern. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT1095 zu beachten. Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden, dies gilt auch für Unkräuter.

Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von zwei Tagen auf maximal zwei Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk zu tragen (SF277-2We).

Für Spruzit Neu (Wirkstoffe: Pyrethrine + Rapsöl) ist die Zulassung für den ökologischen Anbau gegen Birnenknospenstecher in Kernobst für die Zeit vom 1. August bis zum 28. November 2019 erteilt. Spruzit Neu kann im Spätsommer/Herbst (ab BBCH 87), wenn die Käfer wieder aktiv werden, aber vor der Eiablage in die Knospen, mit 5 l/ha und je Meter Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe (maximal zwei Meter Kronenhöhe, 10 l/ha je Behandlung) gespritzt oder gesprüht werden. Maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens drei Tagen sind erlaubt. Die Wartezeit beträgt drei Tage. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in der Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 90 % - 30 m.

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