Über 30 Änderungsanträge auf der Tagesordnung
Am 14. Februar steht die Novelle der Tierschutzverordnung auf der Tagesordnung des Bundesrates. Die Änderungsanträge der Bundesländer, denen der Agrarausschuss des Bundesrates (zur weiteren Abstimmung) zugestimmt hat, haben es laut der Interessengemeinschaft Deutscher Schweinehalter (ISN) in sich.
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Über 30 Anträge zur Änderung der Tierschutznutztierhaltungsverordnung sind im Agrarausschuss des Bundesrates zuvor durch die Bundesländer eingereicht worden. Nun sind die Empfehlungen des Agrarausschusses daraus für die Bundesratssitzung am 14. Februar veröffentlicht worden. Daraus offenbare sich, so die ISN, ein offener Schlagabtausch über die Neuregelung der Vorgaben für die Sauenhaltung.
Die Änderungsanträge der Bundesländer, denen der Agrarausschuss des Bundesrates (zur weiteren Abstimmung) zugestimmt hat, sehen wie folgt aus:
- Weniger Übergangszeit, noch weniger Fixierung im Deckzentrum und sofortige Änderungen
Dem Bundesrat wird unter anderem empfohlen, dass die Übergangszeit für die Haltung der Sauen im Deckzentrum auf fünf Jahre plus drei Jahre (bei Vorliegen eines Bauantrages nach fünf Jahren) plus zwei Jahre (für Härtefälle) reduziert wird. Im bisherigen Verordnungsentwurf war von zwölf plus drei plus zwei Jahren die Rede. Laut der ISN würde so die eigentliche Übergangszeit von zwölf auf fünf Jahre reduziert werden.
Hinzu kommt ein Antrag, der die nochmalige Verkürzung von maximal acht Tagen auf fünf Tage im Kastenstand im Deckzentrum berücksichtigt. Das heißt, ohne Gruppenhaltung direkt nach dem Absetzen würde es nicht mehr gehen.
Und ein dritter entscheidender Aspekt kommt im Kastenstand im Deckzentrum hinzu. Der Halbsatz, dass die Sauen in Seitenlage die Beine ausstrecken können müssen, soll demnach wieder in die Verordnung. Das soll dann aber nicht nur nach der Übergangszeit, sondern auch schon während der Übergangszeit gelten. Das würde bedeuten, die Kastenstände könnten mit Verabschiedung der Verordnung direkt nicht mehr normal belegt werden. Es müsste also entweder direkt umgebaut werden oder jeder zweite Platz frei bleiben, merkt die ISN an.
Während laut dem ursprünglichen Verordnungsentwurf Zuchtläufer analog zu den Jungsauen im Kastenstand gehalten werden dürften, sieht ein Antrag vor, die Gruppenhaltung für Zuchtläufer wieder generell vorzugeben. Sonderregelungen für Kleinstbetriebe hinsichtlich der Gruppenhaltung von Sauen sollen entfallen.
- Noch größere Abferkelbuchten und weitere (beziehungsweise fehlende) Anträge
Für den Abferkelbereich soll es bei der Übergangszeit bei zwölf plus drei plus zwei und fünf Tagen maximaler Fixierung analog zum ursprünglichen Verordnungsentwurf bleiben. Sie soll, wenn es nach einem Antrag ginge, aber nun nicht mehr 6,5 sondern 7,0 Quadratmeter (m²) groß sein. Für die Ferkel soll einem weiteren Antrag zufolge ein geschlossener (eventuell auch eingestreuter oder abgedeckter) Liegebereich vorhanden sein, der vom Platz her für alle Ferkel gleichzeitig reicht.
Hinsichtlich des Lichts soll es zukünftig möglich sein, dass nicht mehr im ganzen Aufenthaltsbereich 80 Lux vorhanden sein müssen. In abgegrenzten Bereichen würde es dann auch weniger sein dürfen – mindestens aber 40 Lux.
Erwähnenswert ist, dass Torf als Beschäftigungsmaterial gemäß einem weiteren Antrag aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten heraus fallen soll.
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