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Nutztierhaltungsverordnung novelliert

Mehr Tierschutz in der Sauenhaltung

Am Montag, 8. Februar 2021 sind die Siebte und Achte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Damit treten die neuen Regelungen am Dienstag, 9. Februar 2021 in Kraft. Sie gelten zum Teil mit Übergangszeiten, damit die Sauenhalter Planungssicherheit haben und sich umstellen können.

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LSZ Boxberg
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Die neuen Regelungen sind laut BMEL ein großer Fortschritt für den Tierschutz in Deutschland, zugleich werde damit Rechts- und Planungssicherheit für die Tierhalter geschaffen.

Die wesentlichen Änderungen sind:

  • Verbot der Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum nach einer Übergangszeit von acht Jahren.
  • Mehr Platz für Sauen im Zeitraum nach dem Absetzen bis zur Besamung (mindestens 5 m² je Sau) nach einer Übergangszeit von 8 Jahren.
  • maximal fünf Tage Kastenstandhaltung von Sauen im Abferkelbereich zum Schutz der Ferkel nach einer Übergangszeit von 15 Jahren.

Diese Anforderungen setzen, so das BMEL, neue Maßstäbe und dürften innerhalb der EU richtungsweisend sein. Um die Landwirte bereits vorzeitig bei der Umstellung auf die neuen Verordnungsanforderungen zu unterstützen, hatte Bundesministerin Julia Klöckner im vergangenen Jahr ein neues Investitionsförderprogramm in Höhe von 300 Millionen Euro für den Stallumbau aufgelegt

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