"Umbaukonzepte gefragt"
Hansjörg Schrade, Leiter des Bildungs- und Wissenszentrums (LSZ) Boxberg, beschäftigt sich intensiv mit Haltungsfragen bei Schweinen. Die aktuellen Änderungen bei der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung werfen nicht nur für ihn viele Fragen auf.
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BWagrar: Nach dem Beschluss des Bundesrates müssen Sauenhalter in den nächsten drei Jahren ein Umbaukonzept für ihren Betrieb vorlegen, in fünf Jahren muss ein Bauantrag gestellt worden sein. Wie wollen Sie die Zuchtschweinehalter im Land dabei unterstützen?
Schrade: Mit dieser Entscheidung sind vor allem die Platzvorgaben für den Abferkel- und Deckbereich deutlich höher. Damit werden in Zukunft die Kosten der deutschen Ferkelerzeuger steigen. Deutsche Ferkel müssen dann einen höheren Erlös erzielen, um im europäischen Wettbewerb mithalten zu können. Die höheren Platzvorgaben erfordern für jeden Betrieb ein neues Raum- und Funktionsprogramm für die bestehende Sauenhaltung. Um es kurz zu machen: wir können bei der fachlichen Umsetzung helfen; wo das Geld herkommt muss die Politik festlegen. Und um es nicht zu vergessen - für die betrieblichen Entscheidungen muss dies sehr schnell gehen.
BWagrar: Der Beschluss sieht vor, dass die Umbaumaßnahmen in acht Jahren umgesetzt sind. Für Härtefälle können zehn Jahre in Anspruch genommen werden. Was können Ferkelerzeuger kurzfristig tun, um nicht gesetzeswidrig zu handeln?
Schrade: Kurzfristig, das heißt innerhalb der Vorgaben der Übergangsfristen sind die Betriebe für ihre bestehenden Haltungen entlastet, da die Änderung der TierSchNut-ztV die Antwort des Gesetzgebers auf die vorliegenden Urteile des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg und dessen Bestätigung durch das Bundesveraltungsgerichtes darstellt. Damit sind jedoch die bestehenden Vorgaben des Tierschutzgesetzes und die allgemeinen Regelungen der TierSchNutztV nicht außer Kraft gesetzt.
BWagrar: Zudem sollen Betriebe, die kein Umbaukonzept vorlegen, die Sauenhaltung nach fünf Jahren beenden. Werden diese Vorgaben den Strukturwandel im Land weiter befeuern?
Schrade: Das hängt stark von den zukünftigen markt- und förderpolitischen Rahmenbedingungen ab. Da es sich bei den Änderungen um Mindestanforderungen handelt, sind die fördertechnischen Möglichkeiten eher begre-nzt. Perspektiven liegen für die Schweinhalter daher eher in der Ausgestaltung der Nationalen Nutztierstrategie und dem staatlichen Tierwohlkennzeichen. Dort müssen die Impulse dann jedoch sehr rasch kommen, da sonst die kurze Anpassungsfrist den Betrieben die Entscheidung mehr oder weniger vorgibt.
Lesen Sie den gesamten Beitrag über die vorgesehenen Änderungen der novellierten Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (Kastenstände) in der aktuellen Ausgabe 29/2020 von BWagrar.
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