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Rechtliche Vorgaben beachten

Feldränder richtig pflegen

Das Abspritzen von bewachsenen Feldrändern mit Herbiziden ist pflanzenschutzrechtlich nicht zulässig und kann zu Förderkürzungen und Bußgeldern führen. Erfahren Sie, wie Sie Feldränder richtig pflegen, um Rückzugsräume für nützliche Arten zu erhalten und gleichzeitig Problemarten und Schädlinge zu kontrollieren.

von Dr. Jonathan Mühleisen, Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 17.06.2024
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Ein Abspritzen der bewachsenen Feldränder, die als Nichtkulturland gelten, mit Herbiziden ist pflanzenschutzrechtlich nicht zulässig. Trotz jahrelanger Hinweise durch die Beratung führt dies immer wieder zu Kürzungen bei der Förderung und zu Bußgeldern. Aus Pflanzenschutzsicht bieten die Feldränder zumindest teilweise nicht nur Rückzugsräume für nützliche oder schützenswerte Arten, sondern auch für Problemarten wie Trespe und Jakobskreuzkraut sowie Schädlinge wie Mäuse und Schnecken.

In der Regel hilft ein mehrmaliges Mähen, mindestens vor der Samenreife und erneut gegen Ende der Vegetationsperiode, um negative Randeffekte ausreichend zu begrenzen. Wo dies nicht ausreicht, müssen gegebenenfalls zu geeigneten Zeitpunkten, abhängig vom Schaderregerdruck, zusätzliche Pflanzenschutzanwendungen auf der Kulturfläche nahe des Randes erfolgen.

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