Fachgerecht entsorgen
Einige Pflanzenschutzmittel haben die Zulassung verloren und dürfen nicht mehr eingesetzt werden. Hier lesen Sie, wie man die Mittel ohne schlechtes Gewissen entsorgt.
von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 27.01.2025Pflanzenschutzmittel sind immer nur befristet zugelassen. Durch Zeitablauf, teilweise auch durch Widerrufe verlieren Pflanzenschutzmittel ihre Zulassung und dürfen nach Ablauf der Aufbrauchsfrist nicht mehr eingesetzt werden. Für einen Teil dieser Pflanzenschutzmittel besteht zusätzlich eine gesetzliche Beseitigungspflicht im Sinne von § 15 Pflanzenschutzgesetz. Das sind Pflanzenschutzmittel, die Wirkstoffe enthalten, die keine Genehmigung mehr in der EU haben, wie die Wirkstoffe alpha-Cypermethrin, Bromoxynil, Dimethoat, Epoxiconazol, Imidacloprid, Mancozeb, Metiram, S-Metolachlor. Im Zuge des neuen Förderrechts wurde diese Entsorgungspflicht auch konditionalitätsrelevant, so dass neben einem Bußgeld auch Förderkürzungen drohen falls entsorgungspflichtige Pflanzenschutzmittel noch auf dem Betrieb vorhanden sind.
Bestandsliste aktuell halten
Um den Überblick zu behalten, Ärger und finanzielle Einbußen zu vermeiden, sollten die im Pflanzenschutzlager vorhandenen Mittel jährlich im Winter einzeln durchgesehen werden. Alle Pflanzenschutzmittel, die nicht mehr verwendet werden dürfen, sind auszusortieren und bei nächster Gelegenheit fachgerecht zu entsorgen. Je nach Landkreis gibt es dafür unterschiedliche Möglichkeiten (zum Beispiel mit Schadstoffmobil). Wenn Sie unsicher sind, welche Pflanzenschutzmittel entsorgt werden müssen, lassen Sie sich beraten! Amtliche Pflanzenschutzberater bei den Landwirtschaftsämtern, Pflanzenschutzmittelhändler und Beratungsstellen können hier weiterhelfen.
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