Düngebedarfsermittlung mit Hilfe der EDV
- Veröffentlicht am

Bei der Düngebedarfsermittlung, die im Obstbau in erster Linie den Erdbeeranbau betrifft, geht man zunächst vom N-Bedarfswert der Erdbeere aus. In einem zweiten Schritt werden Zu- und Abschläge in Abhängigkeit vom Standort, der Vorkultur, Begrünung und Ertragshöhe vorgenommen. Aus diesen Daten errechnet das Porgramm (zu finden unter www.duengung-bw.de) den Stickstoffbedarf für den jeweiligen Standort.
Schritt für Schritt zum Düngebedarf
Vorzugehen ist dabei wie folgt: Auf der Startseite des Programms wählt man ganz links das Stichwort "Dienste" und dort dann das Untermenü "N-Düngebedarfsermittlung". Im nächsten Schritt erfolgt die Eingabe von Landkreis, Gemarkung und Schlag. Nach Wahl der Kulturgruppe (in diesem Fall Obst) ist die Kultur einzugeben. Dabei hat man bei Erdbeeren die Wahl zwischen "Erdbeeren Pflanzung", "Erdbeeren Frühjahr" sowie "Erdbeeren nach Ernte". Nach der Auswahl des betreffenden Düngungszeitpunkts (Pflanzung, Frühjahr oder nach der Ernte) werden verschiedene Punkte abgefragt. Abhängig von der jeweiligen Antwort öffnet sich das eine oder andere Untermenü. Zuletzt sind noch Datum und Ergebnis der letzten Bodenprobe auf dem Standort oder ein NID-Referenzwert einzugeben. Schließlich drückt man auf den Knopf "Berechnen". Als Ergebnis erhält man eine übersichtliche Tabelle, die man sich als pdf-Datei zur Dokumentation herunterladen kann.
Beispielsrechnung mit höherem Ertrag
In einem Beispiel (Dokument am Ende des Beitrags) wurde betriebsspezifisch ein höherer Ertrag (160 dt/ha) eingegeben als vom Programm normalerweise vorausgesetzt wird (140 dt/ha). Damit erhöht sich der Entzug über das Erntegut. Die benötigte Stickstoffgabe steigt deshalb laut Berechnung um 20 kg/ha an. Der im Boden festgestellte Wert für Nmin verringert dagegen die mögliche Düngegabe um 15 kg. Bei der Ermittlung der Summe für das angegebene Erntegut ist zu beachten, dass nicht nur die verkaufte Ware dazu gehört, sondern die gesamte Produktionsmenge, also auch das Übergewicht in den Verkaufsgebinden und der Ausschuss durch Qualitätsmängel oder Krankheitsbefall.
Weitere Hinweise zu den Auflagen der neuen Düngeverordnung finden Sie in BWagrar Heft 1/2018 im Arbeitskalender Obstbau.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.