Emissionsarme Gülleausbringung Breitverteiler darf bleiben
In Baden-Württemberg wird künftig die emissionsarme Gülleausbringung unter bestimmten Bedingungen durch die Breitverteilertechnik weiter möglich sein. So wird der zulässige Trockensubstanzgehalt bei Rindergülle angehoben.