Bundesrat stimmt über 7. Novelle der TierSchNutztV ab
Am morgigen Freitag (14.Februar 2020) wird der Bundesrat unter dem Tagesordnungspunkt 38 über die Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung debattieren und abstimmen, der unter anderem die Haltung von Schweinen neu regelt. Für die Sauenhalter geht es um viel.
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Die Änderungsvorschläge gehen zum Teil deutlich über den Verordnungs-entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums hinaus: Die Vorschläge für das Platzangebot der Sauen und die Übergangfristen sind aus Sicht der Ferkelerzeuger die kritischsten Punkte.
Schlägt das Bundesagrarministerium (BMEL) für die Abferkelbox bereits 6,5 Quadratmeter (m²) pro Sau vor, verlangt die Mehrheit der Länder 7,0 m². Auch bei der im BMEL-Entwurf vorgeschlagenen Übergangsfrist von zwölf Jahren halten die Länder acht Jahre für angemessen. Zahlreiche Berufsverbände und die in der Bauförderung Landwirtschaft organisierten Landwirtschaftskammern und Beratungseinrichtungen der Länder die zugeordneten Lehr- und Versuchs-anstalten, Siedlungsgesellschaften, Verbände und Organisationen aus dem landwirtschaftlichen Umfeld, Unternehmen der Baustoffindustrie, des Anlagen- und Stallbaues, Stalleinrichter, Hersteller von Klimatechnik und Anlagenbauer haben die Länder inzwischen angeschrieben und auf die Folgen für den Standort Deutschland aufmerksam gemacht und eigene Lösungen vorgestellt. Denn, so die Argumentation: Immer mehr Ferkel müssten infolgedessen importiert werden, weil Ferkelerzeuger keine Zukunft in Deutschland sehen.
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