Im Raps auf Schnecken und Rapserdflöhe achten
Obwohl sich die Schnecken in dem heißen Sommer nicht so stark vermehrt haben, sollte ab der Rapssaat die Besatzdichte ermittelt werden. Dazu können feuchte Säcke, Bretter, Dachziegel oder Schneckenfolien ausgelegt werden. Wenn je Kontrollstelle eine Schnecke gefunden wird, ist die Schadensschwelle überschritten. Hinweise zur Schneckenbekämpfung und Wirkungsweise der Schneckenkornmittel sind im Merkblatt Integrierter Pflanzenschutz 2019 in Tab. 2 auf S. 11 zu finden.
Neu zugelassen ist Ironmax auf Basis von Eisen-III-phosphat. Das Mittel enthält einen neuen Lockstoff, der unter anderem aus Raps gewonnenen wird. Bei allen neu oder erneut zugelassenen Schneckenkornmitteln ist die Anwendungsbestimmung NT116 zu beachten. Diese besagt, dass bei der Anwendung ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden muss. Ausgenommen davon sind landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen.
Aufgrund des Anwendungsverbotes für Beizmittel, die die bienengefährlichen Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam enthalten, haben die auflaufenden Saaten keinen Schutz gegen Erdflöhe. Selbst mit Lumiposa 625 FS gebeiztes Saatgut ist in erster Linie nur gegen einen Befall mit der Kleinen Kohlfliege geschützt. Die Bestände müssen deshalb regelmäßig auf Lochfraß durch Erdflöhe kontrolliert und mit Gelbschalen überwacht werden.
Nur wenn nach dem Auflaufen 10 Prozent der Blattfläche zerstört sind, oder ab dem 4-Blattstadium in der Gelbschale in drei Wochen 50 Rapserdflöhe gefangen werden, ist eine Bekämpfung mit Insektiziden sinnvoll. Mittel gegen den Rapserdfloh sind im Merkblatt Integrierter Pflanzenschutz 2019 in Tab. 19 auf S. 28 zu finden.
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