Entscheidung im Bundesrat Ökologische Vorrangflächen zur Futternutzung frei
Ab Juli 2022 dürfen Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) bundesweit für Futterzwecke genutzt werden. Der Bundesrat hat heute dem entsprechenden Verordnungsentwurf der Bundesregierung zugestimmt.