Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Pflanzenschutz aktuell

Hilfe für Feldsalat und Hopfen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat zwei Mittel für Notfälle nach Artikel 53 zugelassen: Proman und Beloukha.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Pixabay.com
Artikel teilen:

Unkräuter im Feldsalat

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Proman (Wirkstoff: Metobromuron) wieder zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern (ausgenommen Klettenlabkraut) in Feldsalat im Freiland und im Gewächsahaus befristet für 120 Tage zugelassen. Das Mittel darf ab dem 06.Juli bis zum 02. November 2018 mit 1,0 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha unmittelbar nach der Saat vor dem Auflaufen (BBCH 05) gespritzt werden. Maximal eine Anwendung. Wartezeit: Freiland 42 Tage, Gewächshaus 60 Tage.

Diese Auflagen gelten für Proman

Die Anwendung von Proman kann zu Metobromuron-Rückständen in Feldsalat führen, die außerhalb von Deutschland beanstandet werden.

Zum Schutz von umstehenden Personen muss die Anwendung des Mittels in einer Breite von mindestens 10 m zu angrenzenden Flächen mit einem verlustmindernden Gerät (mindestens der Abdriftminderungsklasse 50 %) erfolgen (VA268).

Hopfenputzen mit Pelargonsäure

Für Beloukha (Wirkstoff: Pelargonsäure) wurde eine Notfallzulassung vom 05. Juli bis 01. November 2018 zum 2. Hopfenputzen in Hopfen für 120 Tage erteilt. Das Mittel kann mit 16 l/ha in 900 bis 1500 l Wasser/ha als Reihen- bzw. Einzelpflanzenbehandlung gespritzt oder gesprüht werden.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.