Wintergerste: Plan gegen Unkräuter und Ungräser
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Bei der Auswahl ist sowohl auf die vorhanden Ungräser und Unkräuter, als auch besonders auf einen Wechsel der Wirkstoffklassen zu achten. Wenn Regen für eine ausreichende Bodenfeuchtigkeit gesorgt hat, ist die Kombination mit einem Bodenherbizid zu empfehlen. Für eine gute Wirkung der Bodenherbizide sind zudem ein feinkrümeliges und abgesetztes Saatbeet und gleichmäßige sowie ausreichend tiefe Ablage des Saatkorns Voraussetzung.
Rechtzeitig behandeln
Wenn die Bodenherbizide im Nachauflauf eingesetzt werden, muss die Anwendung möglichst frühzeitig, spätestens jedoch im 1-Blattstadium erfolgen. Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Pendimethalin (wie Malibu, Stomp Aqua) und Prosulfocarb (Boxer) sind die Anwendungsbestimmungen zur Herabsetzung der Verflüchtigung und Abdrift zu beachten:
- NT145: Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät der Abdriftminderungsklasse 90 % auf der gesamten zu behandelnden Fläche erfolgen.
- NT146: Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten.
- NT170: Die Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung des Mittels 3 m/s nicht überschreiten.
Aufgepasst bei Chlortoluron
Bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Chlortoluron gelten folgende Auflagen: Keine Anwendung auf drainierten Flächen, keine Anwendung auf leichten oder schweren, tonigen Böden und Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern. Um eine Abschwemmung der Wirkstoffe zu verhindern, muss auf Flächen mit Hangneigung ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 Metern vorhanden sein! Nur wenn die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt, ist der Randstreifen nicht erforderlich. Zudem ist die Sorten-Verträglichkeit zu beachten.
Hinweise zur Wirkung der Herbizide sowie zu den Auflagen stehen in BWagrar 37/2018 und im Merkblatt Integrierter Pflanzenschutz 2018 in Tabelle 7 auf Seite 15, Tabelle 9 auf Seite 17, sowie in Tabelle 45 auf S. 46 bis 49.
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