Corona-Hilfen Überbrückungshilfe III nun auch für die Land- und Forstwirtschaft
Nach langer Ankündigung wurde sie jetzt tatsächlich umgesetzt: Seit dem 10. Februar können die Anträge zur Überbrückungshilfe III gestellt werden. Besonders erfreulich ist, dass auch land- und forstwirtschaftliche Unternehmen zu den antragsberechtigten Unternehmen zählen können.