Biomassestrom Fristverlängerung wichtiger Schritt
In einer kurzfristigen Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) soll die Frist für die Nachhaltigkeitszertifizierung von 31. Dezember 2022 auf 30. April 2023 verlängert werden. Das melden der Fachverband Biogas e.V. (FvB).