Pflanzenschutz aktuell Mindestabstände vergrößert: Zwei Meter für Flächenkulturen
Anwender von Pflanzenschutzmitteln müssen ab sofort neue Mindestabstände zu Anwohnern (Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind (§17 PflSchG), zu Grundstücken mit Wohnbebauung und privat genutzten Gärten) und Personen, die sich zeitweise in der Umgebung der behandelten Fläche aufhalten (z....




























