Ausnahmegenehmigung für Köder wegen Mäuseplage
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 4. September eine Ausnahmegenehmigung für das Mittel „Ratron Feldmausköder“ zur Bekämpfung von Feld- und Erdmäusen erteilt. Landwirten wird damit für rund drei Monate gestattet, das chlorphacinonhaltige Mittel...









