Vorsicht beim Rohmilchverkauf ab Hof
Laut Gesetz ist der Rohmilchverkauf ab Hof zunächst einmal verboten. Ausnahmen von diesem Verbot sind unter folgenden Bedingungen möglich: die Milch wurde am gleichen Tag oder am Vortag ermolken, im Verkaufsraum ist ein gut sichtbares Schild mit dem Hinweis "Rohmilch vor dem Verzehr abkochen"...












