BGH-Urteil Gebündelte Rundholzvermarktung ist nicht wettbewerbswidrig!
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat heute im Kartellrechtsverfahren um die Holzvermarktung in Baden-Württemberg entschieden. Die Karlsruher Richter sind der Meinung, dass die Aufhebung der Verpflichtungszusagen des Landes nicht rechtens war.




























