Steuerrecht: Neue Grenzen zum Gewerbe
Für die steuerliche Abgrenzung von Landwirtschaft und Gewerbe bestehen im Einkommensteuerrecht andere Abgrenzungskriterien wie im Umsatzsteuerrecht. Durch ein Urteil des Bundesfinanzhofes gelten für den Bereich der Einkommensteuer spätestens ab dem 1. Juli 2011 neue Regelungen.