Umlageverfahren U 1 und U 2: Jetzt Ausnahme für Saisonarbeiter
Arbeitgeber müssen künftig für ausländische Saisonarbeiter, die die Bescheinigung E 101 vorweisen, die Umlagen U 1 und U 2 nicht mehr zahlen. Das haben die Spitzenverbände der Sozialversicherung jetzt entschieden.