Liquiditätshilfeprogramm Zuschuss bei 19 statt 30 Prozent Preisrückgang
Für einen Zuschuss zu Darlehen des nationalen Liquiditätshilfeprogramm genügt ein Preisrückgang von 19 Prozent. Der bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank sonst geforderte Ergebnisrückgangs von 30 Prozent ist in diesem Falle nicht notwendig (vgl. BWagrar 47/2015, Seite 12).