Bundeskartellamt Rundholzvermarktung verstößt gegen Kartellrecht
Das Bundeskartellamt hat die gebündelte Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg jetzt endgültig untersagt. In einer ersten Reaktion kündigte Forstminster Alexander Bonde an, das Land werde umgehend Rechtsmittel beim zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.