Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für selbstfahrende Futtermischwagen
Die Bundesregierung hat mit der Neuregelung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (ZV) landwirtschaftliche Tierhaltungsbetriebe steuerlich entlastet. Auf Grund des Strukturwandels werden inzwischen vermehrt selbstfahrende statt angehängte Futtermischwagen für die Futterzubereitung und Fütterung...