EU-Aktionsplan: Anbindehaltung bleibt vorerst
Den "Aktionsplan zum Schutz und Wohlbefinden der Tiere", den die EU-Kommission vorgelegt hat, enthält keine konkreten Anforderungen darüber, welche Tierschutznormen die Landwirte demnächst einhalten müssen.So lässt sich aus dem EU-Tierschutz-Aktionsplan nicht herauslesen, dass darin die...












