Tierseuchenkasse Baden-Württemberg Neue Leistungssatzung in Kraft getreten
Durch die Verordnung (EU) Nr. 702/2014 ergeben sich seit dem Jahreswechsel 2014/2015 weitreichende Änderungen bei der Gewährung von Beihilfen, die auch die Leistungssatzung der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg betreffen. Dadurch können Beihilfen nicht mehr im bisherigen Umfang gewährt werden.