Radfahren im Wald Zwei Meter-Grenze muss gelten
Im Rahmen der Anhörung im Landtag zum Radfahren im Wald haben sich die Waldeigentümer erneut deutlich für den Erhalt der bestehenden gesetzlichen Regelung ausgesprochen. Grundsätzlich ist demnach das Radfahren im Wald erlaubt, die dafür genutzten Wege müssen aber mindestens zwei Meter breit sein.