Neue Regelungen für die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten
Die neue Pflanzenschutzgeräteverordnung ist am 6. Juli 2013 in Kraft getreten. In Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte müssen jetzt nicht mehr in Abständen von zwei, sondern ab sofort in Abständen von drei Jahren (sechs Kalenderhalbjahren) in einer amtlich anerkannten Kontrollwerkstätte...














