Gemeinsamer Antrag: Änderung bei der Energiepflanzenbeihilfe
Ab dem Jahreswechsel zählen auch die Flächen von Landschaftselementen bei den gekoppelten Maßnahmen zur beihilfefähigen Fläche. Damit wird im Gemeinsamen Antrag die vom Landwirt für die Betriebsprämie angemeldete Fläche im selben Umfang für die Energiepflanzenbeihilfe berücksichtigt.











