QS-System Antibiotikabehandlungen müssen gemeldet werden
Wer für das zweite Halbjahr 2014 bis zum 31. März 2015 keine Antibiotikabehandlungen in die QS Datenbank eingegeben oder nicht die Angabe getätigt hat, dass keine Antibiotika eingesetzt wurden, verliert zum 1. April die Lieferberechtigung in das QS-System. Deshalb müssen QS-Betriebe, die noch...






















