Schweinehaltungsverordnung: Ketten reichen nicht aus
Schweinen muss ständig Beschäftigungsmaterial zur Verfügung stehen, fordert die EU-Richtlinie 2001/93/EG. Dafür kommen Stroh, Heu, Holz, Sägemehl, Pilzkompost, Torf oder auch eine Mischung davon in Frage. Vorausgesetzt: Von den Materialien geht keine gesundheitliche Gefährdung aus.