Deutsche Landwirtschafts Gesellschaft Tierwohl kann man messbar machen
Der Gesetzgeber fordert, dass Tieren „keine Schmerzen, Leiden oder Schäden“ (§1 TierSchG) zugefügt werden. Für die Praxis ist diese Definition des Begriffs der Tiergerechtheit jedoch zu allgemein. Der DLG-Fachausschuss für Tiergerechtheit hat ihn deshalb im DLG-Merkblatt 383 „Tiergerechtheit auf...