Altbauten - Wo besteht Änderungsbedarf?
Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom August 2006 gibt bundesweit einheitlich die Rahmenbedingungen zur Stallhaltung von Schweinen in Form von Mindeststandards vor. Jeder seit diesem Datum neu gebaute oder genehmigte Schweinestall muss diese Vorgaben erfüllen.