Corona-Überbrückungshilfe Hilfen vom Bund neu geregelt
Um finanzielle Mittel aus der Corona-Üerbrückungshilfe zu erhalten, müssen Schweinehalter in – bis dato Niedersachsen, Bayern und Nordrhein-Westfalen – ab sofort nicht mehr nachweisen, dass ihre Umsatzeinbrüche „ausschließlich“ auf die Pandemie zurückzuführen sind.




















