Verwaltungsgericht Münster Jedem Rind steht ein Liegeplatz zu
Das Verwaltungsgericht Münster (Nordrhein-Westfalen) hat durch Beschluss vom 9. August 2019 entschieden, dass bei der Haltung von (Jung-) Rindern im Liegeboxenstall grundsätzlich ein Tier-Liegeplatz-Verhältnis von mindestens 1:1 gewährleistet sein müsse.