Verbot der Kleingruppenhaltung - 17 Betriebe im Land betroffen
Das Bundesverfassungsgericht hat am 2. Dezember 2010 die Haltung von Legehennen in Kleingruppen aus formalen Gründen untersagt und eine Neuregelung bis zum 31. März 2012 gefordert. In Baden-Württemberg trifft dies 17 Betriebe.