Änderung im Kapitalanlagengesetzbuch Geringere Hürden für Bürgergenossenschaften
Bürgerenergiegenossenschaften fallen regelmäßig nicht unter das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Dies hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in einem aktuell veröffentlichten Auslegungsschreiben klargestellt.