Saisonarbeitskräfte: Erleichterungen ab 2011
Ab 2011 gilt für Saisonarbeitskräfte aus Polen, Estland, Lettland, Litauen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie sind dann von der Arbeitsgenehmigungspflicht befreit und das Zulassungsverfahren über die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)...