EuGH: Honig mit GVO-Spuren bedarf einer Zulassung
Mit einer Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, das auch im Falle des ungewollten Vorhandenseins von Pollen einer GVO-Maissorte in Honig bedeutet, dass dieser Honig einer Zulassung für das Inverkehrbringen gemäß der Freisetzungsrichtlinie bedarf.





