Tierarzneimittelrecht: Künftig mit Kombibeleg
Einfacher, mit weniger Bürokratie, und mit weniger doppelten Unterlagen: Das seit Januar gültige neue Tierarzneimittelrecht schreibt nicht mehr vor, wie ein Abgabebeleg oder das Bestandsbuch auszusehen haben. Allerdings müssen die Aufzeichnungen unmissverständlich, übersichtlich und zeitlich...