Steuerrecht Mehr Flexibilität für Land- und Forstwirte
Das Bundeskabinett hat am 22. April eine Flexibilisierung in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) beschlossen: Den Land- und Forstwirten wird die Möglichkeit eingeräumt, anstatt des landwirtschaftlichen Wirtschaftsjahrs das Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr zu wählen.