FAKT-Vorantragsverfahren Antragszeitraum endet am 15. Dezember 2020
Zur Ermittlung des Finanzmittelbedarfs für FAKT 2021 sollte von allen FAKT-Antragstellern bis 15. Dezember ein Vorantrag gestellt werden, in welchem sie erklären, ob sie den bisherigen mindestens fünfjährigen Verpflichtungsumfang beibehalten bzw. um ein weiteres Jahr verlängern wollen, diesen...