Arzneimittelgesetz: Ausnahmen für kleinere Geflügelmäster?
Kleinere Mastbetriebe sollen von den Mitteilungspflichten im Rahmen des Arzneimittelgesetzes ausgenommen werden. Das geht aus der Durchführungsverordnung hervor, die das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt dem Bundesrat zugeleitet hat.