Neues Fleischrecht ab 1. November
Zum 1. November treten die neuen Regelungen im Vieh- und Fleischrecht in Kraft. Unter andererem wird die Gestaltung der Abrechnung des Schlachtviehs auf das handelsrechtlich Notwendige beschränkt. Weiter gehende Angaben müssen in Branchenvereinbarungen zwischen Landwirtschaft und aufnehmenden...