Vorverfahren ab 1. April abgeschafft Wildschaden im neuen Landesjagdgesetz
Am 1. April 2015 tritt das neue baden-württembergische Jagd- und Wildtiermanagementgesetz in Kraft, das vom Bauernverband nach wie vor als völlig überflüssig abgelehnt wird. Dennoch sind damit unter anderem im Hinblick auf Wildschäden und deren Geltendmachung einige Änderungen zu beachten.
















