DBV: Veröffentlichung von Agrarbeihilfen stoppen
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hält die Veröffentlichung von Agrabeihilfe-Empfängern im Internet für unzulässig. Der Deutsche Bauernverband (DBV) teilt die Auffassung des Gerichts, dass die Offenlegung der Empfängerdaten ein gravierender Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz sei.




