Privilegierung im Außenbereich Änderung im Baugesetzbuch
In der vom Bundestag beschlossenen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes ist auch eine Änderung des Baugesetzbuches beschlossen worden. Demnach sind Batteriespeicher ab 1 Megawatt Leistung sowie unterirdische Wärme- oder Wasserstoffspeicher im Außenbereich baurechtlich privilegiert.


















