Zahlungsanspruch für Baumobst jetzt fix
Ab nächstem Jahr zählen auch Kern- und Steinobst zu den beihilfefähigen Flächen, für die Zahlungsansprüche aktiviert werden können. Dafür wurde pro Hektar ein Betrag von 50 Euro zugeteilt, wobei das dafür notwendige Geld aus der nationalen Reserve kommt, wie Franz Josef Müller, Präsident des...



