Patentierungsverbot von Pflanzen aus Kreuzung und Selektion
Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) hat am 14. Mai 2020 klargestellt, dass Pflanzen aus Kreuzung und Selektion nicht patentierbar sind. Diese Entscheidung helfe laut Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V., um den Züchtungsfortschritt weiterhin zu sichern.


















