Pflanzenschutz aktuell Nach altem Recht gelistete Zusatzstoffe sind nicht mehr verkehrsfähig
Vor dem 14. Februar 2012 nach altem Recht gelistete Zusatzstoffe sind nur noch bis zum 14. Februar 2022 verkehrsfähig, auch die Aufbrauchfrist endet zu diesem Zeitpunkt. Die betroffenen Zusatzstoffe sowie die nach neuem Recht genehmigten sind unter folgendem BVL-Link zu finden: BVL-Homepage mit...





















